Die Kanzlei hat den Tätigkeitsschwerpunkt im Sozialrecht, insbesondere im Krankenversicherungsrecht und Pflegerecht.
Darüberhinaus wird eine praxisnahe und lösungsorientierte Beratung für Privatpersonen und Unternehmen im Arbeitsrecht und Mietrecht erbracht. Mit langjähriger Erfahrung, insbesondere durch die Tätigkeit als Justitiarin in der Pflegebranche, steht fundierte Expertise zur Verfügung.
Unternehmen in der Pflegebranche erhalten umfassende Unterstützung, beispielsweise bei Vergütungsverhandlungen, der Umsetzung und Erstellung eines Versorgungskonzeptes, Hygienekonzeptes und Gewaltschutzkonzeptes sowie der Beratung bei der Digitalisierung von Pflegedokumentation und Abrechnungen.
Ebenfalls kann bei Konflikten mit der Heimaufsicht bzw. WTG-Behörde Unterstützung bzw. Vertretung geholfen werden, Die Begleitung bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wird ebenso angeboten, wie die Vertretung bei bereits durchgeführten MDK-Prüfungen. (Verhinderung der Veröffentlichung von Transaparenzbericht etc).
Fragen zu Investitionskosten, Verordnungen der häuslichen Krankenpflege (HKP-Verordnungen) und dem § 132l SGB V gehören zu den Schwerpunkten der Kanzlei.
Für Privatpersonen wird Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialrecht geboten, wie etwa bei Ablehnungsbescheiden, dem Schwerbehindertenausweis, GdB (Grad der Behinderung) und der Erwerbsminderungsrente. Auch bei der Beantragung Pflegegrad bzw. bei Ablehnung eines Pflegegrads, Hilfsmitteln, Verhinderungspflege, Entlastungsbeiträgen und Kurzzeitpflege wird kompetente Beratung angeboten.
Die Beratung erfolgt online und telefonisch, sodass Mandanten jederzeit ohne lange Wartezeiten rechtlichen Beistand erhalten können.
Seit dem Bestehen des 2. juristischen Staatsexamen in 2012 ist Rechtsanwältin Yvonne Marseille überwiegend im Bereich des Sozialrechts tätig.
Bereits seit 2012 berät Sie Pflegeunternehmen im Bereich des SGB XI, SGB V, des Arbeitsrechts und Mietrecht.
Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung als Inhouse Juristin für ambulante und teilstationäre Einrichtungen sowie betreute Wohnungseinrichtungen (Betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften) bringt sie fundierte Kenntnisse und praxisorientierte Expertise in die anwaltliche Beratung ein.