Im Bereich des Pflegerechts und Krankenversicherungsrechts bietet die Kanzlei umfassende Beratung für Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und stationäre Senioreneinrichtungen an. Unterstützt wird bei Vergütungsverhandlungen, der Einhaltung von Qualitätsanforderungen sowie der Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht und der WTG Behörde oder
der Umsetzung von Hygienekonzepten und Versorgungskonzepten in Pflegeeinrichtungen. Begleitet werden Pflegesatzverhandlungen gemäß SGB XI und SGB V, insbesondere auch in Bezug auf HKP-Verordnungen und weitere relevante Verordnungen. Auch Fragen zu Investitionskosten und Ausbildungsförderung werden abgedeckt.
Gerade für komplexe Fälle oder im Umgang mit der Heimaufsicht und Behörden, bietet die Kanzlei langjährige Erfahrung. Zudem wird im Rahmen des § 132l SGB V Beratung für Unternehmen, die besondere Leistungen im Bereich der Intensivpflege erbringen, angeboten.
Die Kanzlei bietet umfassende Unterstützung in allen rechtlichen Fragen des Pflegerechts und Krankenversicherungsrechts. Pflegebedürftige Personen, Angehörige oder Schwerbehinderte erhalten Unterstützung bei Ablehnungsbescheiden und der Geltendmachung ihrer Ansprüche, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis oder dem GdB (Grad der Behinderung).
Auch im Bereich der Erwerbsminderungsrente wird Unterstützung bei der Antragstellung und in Widerspruchsverfahren geboten. Sollte ein Pflegegradbescheid nicht den Bedürfnissen entsprechen, hilft die Kanzlei bei der Durchsetzung des richtigen Pflegegrades. Fragen zu Hilfsmitteln werden ebenfalls rechtlich begleitet.
Die Kanzlei berät auch zu Verhinderungspflege, Entlastungsbeiträgen sowie Kurzzeitpflege. Bei Pflegeanträgen oder anderen rechtlichen Fragen im Pflegebereich steht die Kanzlei zur Verfügung.