Seit dem Bestehen des 2. juristischen Staatsexamen in 2012 ist Rechtsanwältin Yvonne Marseille im Bereich des Sozialrechts tätig.
Mit einem Jahrzehnt Erfahrung als Inhouse Juristin für ambulante und teilstationäre Einrichtungen sowie betreute Wohnungseinrichtungen (Betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften) bringt sie fundierte Kenntnisse und praxisorientierte Expertise in die anwaltliche Beratung ein.
Ihr Jurastudium absolvierte Yvonne Marseille an der Universität zu Köln.
Im Anschluss daran durchlief sie ihr Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Das zweite Staatsexamen legte sie im Jahr 2012 erfolgreich ab.
Seit 2022 ist sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm.
Bereits seit 2011 berät Yvonne Marseille Pflegeeinrichtungen in rechtlichen Belangen. In dieser Zeit gewann sie umfassende Einblicke in die spezifischen Herausforderungen und Anforderungen der Pflegebranche.
Die langjährige Tätigkeit in diesem Bereich ermöglichte ihr, praxisnahe Lösungen zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen.
Yvonne Marseilles Tätigkeitsschwerpunkte umfassen unter anderem:
Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund um ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie betreute Wohnungseinrichtungen.
Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Beratung bei Kündigungen und arbeitsrechtlichen Konflikten.
Unterstützung bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen jeglicher Art. Zulassungsverträge nach § 72 SGB XI, § 132 SGB V sowie nach § 132l SGB V. Begleitung bei Neugründung eines ambulanten Pflegedienstes, eines ambulanten Intensivpflegedienstes, einer teilstationären Tagespflege, einer betreuten Wohnungseinrichtung oder Wohngemeinschaft,
Begleitung und rechtliche Unterstützung bei der Gründung neuer ambulanter, stationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen und betreuter Wohnprojekte.
Optiemieren Sie Ihre Prozesse durch die Digitalisierung der Pflege- und Abrechnungsdokumentation und sichern diese rechtlich ab. Im Rahmen eines professionelen Compliance -Managements, lässt sich das interne Qualitätsmanagement optimieren.
Unterstützung bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie WTG-Prüfungen. Rechtsvertretung beim Vorgehen gegen Veröffentlichichungen von Transparenzberichten / Abwenden von Vertragskündigungen.
Effizientes Management von Forderungen in Pflegeeinrichtungen.
Unterstützung gegenüber den Kostenträgern bei Zahlungsverzug. Ablehnungen von Verordnungen (Verordnung von häuslicher Krankenpflege / Verordnung von spezieller Krankenbeobachtung).
Verhandlung von Punktwerten, Stundensätzen, Pflegesätzen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit Kostenträgern für Leistungserbringer, einschließlich ambulanter Dienste, Tagespflegen und Wohngemeinschaften.
Yvonne Marseilles Arbeit basiert auf den Prinzipien Offenheit, Transparenz und Vertrauen. Sie legt großen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten. Ihr Ziel ist es, in jeder rechtlichen Angelegenheit kompetent und zuverlässig zur Seite zu stehen und maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Bedürfnisse zu entwickeln.